Ab dem 01.09.2020 tritt das 3. WaffRÄndG in Kraft und damit für alle Waffenhersteller, -fachhändler und Büchsenmacher die elektronische Meldepflicht an das Nationale Waffenregister.
Bei der Änderung des Waffengesetztes hat der Gesetzgeber nun eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen. Dies bedeutet, dass bundesweit nun der Schalldämpfer waffenrechtlich erlaubt ist.