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Lockerungsschritt – Änderungen in der Corona-Verordnung

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Der nächste Lockerungsschritt – Änderungen in der Corona-Verordnung treten morgen in Kraft

Die 7-Tages Inzidenz der Neuinfizierten liegt heute bei 1111,7. Die Infektionslage in Niedersachsen bewegt sich derzeit auf einer Art Plateau mit zwischenzeitlich leichten Anstiegen und Rückgängen. Auch der Hospitalisierungswert stagniert bei plus/minus 10,4.

Am (morgigen) Freitag, 4. März 2022, erfolgt nun der zweite Lockerungsschritt. Die vom 4. März 2022 bis einschließlich 19. März 2022 geltenden Regelungen ergeben sich aus der beigefügten Lesefassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung, die Änderungen zu der bis einschließlich heute geltenden Fassung sind gelb hinterlegt.

Hier eine Zusammenfassung der ab morgen geltenden Regelungen:
Kontaktregelungen:
• Zusammenkünfte und Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen sind ohne Begrenzung der Personenzahl zulässig
• Feierlichkeiten in der Gastronomie oder organisierte Veranstaltungen unterliegen den dortigen Regelungen (3G, Maske bis zum Sitzplatz)
Für Personen ohne Covid-Impfschutz (nicht geimpft) bzw. ohne Genesenen-Status gilt: Zusammenkünfte sind auf Personen aus dem eigenen Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt beschränkt. Nicht zusammen lebende Paare gelten dabei als ein Haushalt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet, unabhängig von den Haushalten. Begleitpersonen und Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit werden nicht eingerechnet.


Das vollständige Schreiben des Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist in unserem Download-Bereich verfügbar.