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Afrikanische Schweinepest in Brandenburg bestätigt

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In Brandenburg wurde der erste Ausbruch der ASP bei einem Wildschwein in Deutschland amtlich festgestellt.

Damit ist nun eingetreten, was lange befürchtet wurde und sich schlussendlich doch nicht verhindern ließ.

Die ASP ist eine in der Regel tödlich verlaufende Viruserkrankung der Schweine (Haus- und Wild-schweine). Für Menschen ist das Virus ungefährlich.

Der Ausbruch der ASP in Deutschland hat immense land- und volkswirtschaftliche Folgen.

Daher gilt es, ein Ausbreiten der Seuche nach Westen (und in unseren Landkreis) unbedingt zu verhindern.

Im Zusammenhang mit der Jagd geht eine besondere Gefahr der Einschleppung auch in unseren Landkreis von folgenden Dingen aus:

  • Lebensmittel, die Schweinefleisch enthalten, welches nicht erhitzt wurde
  • Teile von Schweinen (z. B. Häute, Jagdtrophäen)
  • Gegenstände, die Kontakt zu Wildschweinen hatten (z. B. Kleidung, Jagdwaffen)

Die Bekämpfung der Tierseuche bei Wildschweinen ist langwierig, weil es – anders als bei der Europäischen Schweinepest (ESP) – für die ASP keinen Impfstoff gibt.

Deshalb gilt nach wie vor die Reduktion des vorhandenen Schwarzwildbestandes als eine wesentliche Maßnahme. Weitere Maßnahmen sind aber fast ebenso wichtig:

  1. a) Jedes gefundene Stück Fallwild – auch Unfallwild – muss dem Veterinäramt mit genauer Ortsangabe gemeldet werden. Niemand muss dadurch irgendwelche Nachteile befürchten; im Gegenteil: das Veterinäramt ist dankbar für jede Angabe.
  2. b) Um fortlaufend das Freisein der Schwarzwildpopulation vom Schweinepestvirus (egal ob ASP- oder ESP-Virus) in unserem Landkreis bzw. möglichst frühzeitig Richtung und Tempo der Ausbreitung des Virus in der Schwarzwildpopulation zu erfassen, sind regelmäßig verendete Wildschweine (auch Unfalltiere) sowie erlegte Wildschweine (insbesondere kranke und ältere Tiere) auf Schweinepest zu untersuchen. Bitte geben Sie deswegen auch weiterhin Blutproben von erlegtem Schwarzwild in Blutröhrchen (Kabevetten) beim Veterinäramt ab. Als Annahmestellen stehen das Veterinäramt in Diepholz sowie die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) in Syke-Barrien zur Verfügung.

Falls keine Röhrchen mehr vorhanden sind, können diese beim Veterinäramt abgeholt werden. Das Veterinäramt nimmt nur Blutproben in den Kabevetten an. Andere Behältnisse (Marmeladen- oder Honiggläser, Becher) werden nicht akzeptiert. Außerdem müssen die Blutröhrchen sauber sein.

Der Landkreis Diepholz gewährt Personen, die neben einer Trichinenprobe auch eine Blutprobe des im Landkreis Diepholz erlegten Stückes Schwarzwild einreichen, einen Zuschuss in Höhe der Gebühr für die Trichinenuntersuchung. Dieser Zuschuss wird nicht ausgezahlt, sondern mit der Gebühr für die Trichinenuntersuchung verrechnet.

Bei der Abgabe von Blutproben ist es zwingend erforderlich, die Blutröhrchen eindeutig zu kenn-zeichnen und den beigefügten Probebegleitschein auszufüllen, damit die Probe eindeutig dem erlegten Stück zugeordnet werden kann; andernfalls kann die Probe nicht ausgewertet werden. Dann wird auch der Zuschuss nicht gewährt.

  1. c) Im Umgang mit Wildschweinen ist auf die strikte Einhaltung von Hygienestandards zu achten. Das gilt insbesondere bei der Rückkehr von Jagdreisen aus betroffenen Gebieten! Jeder Jäger sollte darüber nachdenken, auf solche Reisen zurzeit gänzlich zu verzichten.

Im Zusammenhang mit der Entsorgung von Wild und Wildteilen gilt folgendes:

Die ordnungsgemäße Entsorgung von Wild (Fallwild/Unfallwild/Hegeabschüsse) und Wildteilen (Aufbruch/Abfälle beim Zerwirken) ist ein wichtiger Bestandteil der Wildseuchenhygiene und Wildseuchenprävention. Sie ist insbesondere auf dem Hintergrund der Gefahr eines Ausbruches der ASP von enormer Bedeutung. In diesem Zusammenhang weise ich besonders darauf hin, dass tot aufgefundene oder erlegte Wildtiere bei Verdacht auf eine auf Mensch oder Tier übertragbare Krankheit (z. B. Maul- und Klauenseuche, Schweinepest, Tuberkulose usw.) über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt unschädlich zu entsorgen sind.